Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maklervertrag

WPI IMMOBILIEN GmbH (nachfolgend WPI) ist als Makler gewerbsmäßig tätig. Mit der Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen kommt ein Vertrag mit den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Angebote und Exposés

Angebote und Exposés sind freibleibend und unverbindlich; sie sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird ein Angebot, ein Exposé oder ein Nachweis eines Angebotes dennoch unbefugt weiter gegeben, verpflichtet dies den Auftraggeber ohne Schadensnachweis zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Provision des betreffenden Geschäfts. In diesem Falle haftet der Auftraggeber in voller Höhe. Ist dem Auftraggeber unser Angebot von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.

3. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.

4. Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Kaufvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Provision (Maklerlohn, Courtage)

Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Kauf- bzw. Mietvertrag zustande kommt.

  • Beim Ankauf und Verkauf von Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechtigt vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, vom Käufer 5,95 % inkl. gesetzlich gültiger MwSt. sofern nicht ausdrücklich im Exposé oder in einem schriftlichen Vertrag etwas anderes vereinbart ist
  • Bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages: 1,785 netto Kalt-Mieten inkl. gesetzlich gültiger MwSt. (für Vermieter)
  • Bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss über einen Mietvertrag für gewerblich genutzte Flächen:
    • bei einer Mietzeit unter 5 Jahren: 1,785 netto Kalt-Mieten inkl. gesetzlich gültiger MwSt. (für Vermieter)
    • bei einer Mietzeit über 5 Jahren: 2,38 netto Kalt-Mieten inkl. gesetzlich gültiger MwSt. (für Vermieter)

Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist sofort zahlbar nach Rechnungslegung.
Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Durch spätere Aufhebung des Kauf- oder Mietvertrages (des Hauptvertrages) bleibt der verdiente Provisionsanspruch unberührt.

6. Beurkundung

Zur Beurkundung wird der Makler rechtzeitig benachrichtigt und eingeladen. Zu diesem Termin erhält der Makler außerdem ein Duplikat der Kaufurkunde oder des Mietvertrages.

7. Haftung

Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Angaben des Eigentümers. Trotz sorgfältiger Prüfung kann WPI keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.

8. Salvatorische Klausel

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der bleibenden Vorschriften nicht berührt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Erfurt soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

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